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Die sanitären Richtlinien

Die neuen sanitären Richtlinien, die Ihren Kunden Sicherheit geben

Alle Unternehmen der Touristikbranche unternehmen die notwendigen Schritte um die sanitären Richtlinien umzusetzen und Ihre Kunden gemäß der gültigen Vorschriften zu  bestmöglichen  Bedingungen  sicher, komfortabel und  in geselliger Atmosphäre zu begrüßen.

Hôtels

  • Das gesamte Personal, das in Kontakt mit den Gästen ist (Empfang, Reinigungspersonal) trägt Masken oder Visiere.
  • Regelmäßiges Händewaschen mindestens 1 x pro Stunde.
  • Gründliche Reinigung und Desinfizierung der Zimmer und Betten nach jedem Gästewechsel.
  • Regelmäßige Reinigung und Desinfizierung der allgemein zugänglichen Hotelbereiche (Fahrstühle, Toiletten), aller Oberflächen, Türgriffe Zimmerschlüssel, Lichtschalter etc.
  • Vereinfachtes Check-in für Gruppen.
  • Im Eingangsbereich befinden sich Spender mit Desinfektionsmittel.
  • Außerhalb des Hotelzimmers wird das Tragen einer Maske angeraten.
  • Einhaltung des Sicherheitsabstands zwischen den Tischen und anderen Gästen im Frühstücksbereich.

Restaurants

  • Allgemeine Masken- oder Visierpflicht für das Personal, das Kontakt zu den Gästen hat (Kellner, Bar, Service).
  • Regelmäßiges Händewaschen mindestens 1 x pro Stunde.
  • Regelmäßige Reinigung und Desinfizierung der allgemein zugänglichen Bereiche (Toiletten) und aller Oberflächen, Türgriffe, Geländer, Schalter etc.
  • Desinfektionsmittel wird am Eingang zur Verfügung gestellt.
  • Maskenpflicht für die Gäste, sobald diese den Tisch verlassen und sich im Innenbereich bewegen. Keine Einschränkung beim Verbleiben auf der
  • Ein Sicherheitsabstand von 1m zwischen 2 Tischen wird gewährleistet.
  • Zurzeit sind maximal 10 Personen einer Gruppe pro Tisch
  • Die Speisekarte wird durch eine Schiefertafel ersetzt oder via QR Code.
  • Kreditkartenzahlung wird bevorzugt.

Transportunternehmen/Reisebusse

  • Das Tragen von Masken wird empfohlen oder vorgeschrieben. Die jeweils gültigen Vorschriften sind im Bus ausgewiesen.
  • Tägliche Reinigung und Desinfizierung aller sensiblen Oberflächen (Sitze, Armlehnen, Kopfstützen, Klapptische, Türgriffe).
  • Desinfektionsmittel befindet sich am Einstieg.

Museen, Denkmäler & andere Besichtigungsstätten

  • Maskenpflicht für das Personal und die Sicherheitskräfte.
  • Maskenpflicht für alle Besucher ab 11 Jahren.
  • Spender mit Desinfektionsmittel befinden sich an mehreren Stellen im Innenbereich.
  • Die Garderobe ist Gegenständen vorbehalten, die nicht mitgeführt werden dürfen.
  • Richtungsvorgaben und Wege, die den Sicherheitsabstand zwischen den Besuchern gewährleisten.
  • Führungen durch in Frankreich anerkannte Stadtführer oder spezialisierte Guide von max. 10 Pers. sind erlaubt. Gruppen von über 10 Pers. unterliegen lokalen Genehmigungen und den Auflagen zur Gewährleistung der Abstandsregeln.

Stadtrundgänge, Ausflüge und Rundfahrten mit dem Bus

  • Die begleitenden Reiseführer dürfen sowohl im Reisebus als auch bei einer Stadtführung zu Fuß kommentieren.  
  • Maskenempfehlung für den Reiseführer/Guide.
  • Beachtung der vom Busunternehmer ausgewiesenen Regeln (siehe auch Rubrik Transportunternehmen).

Freizeitparks, Konzerte und Veranstaltungen (Theater, Kino)

  • Masken – oder Visierpflicht für das Personal, das in Kontakt mit den Gästen steht.
  • Tägliche gründliche Reinigung und Desinfizierung aller sensiblen Oberflächen und Objekte wie Sitze, Armlehnen, Türgriffe.
  • Richtungsvorgabe der Wege und Warteschleifen, um den Besucherstrom zu regulieren.
  • In den Freizeitparks besteht Maskenpflicht für Besucher ab 11 Jahren und die Auflage zur Einhaltung des Sicherheitsabstands.
  • In geschlossenen Veranstaltungsräumen besteht Maskenpflicht für Besucher ab 11 Jahren. Zwischen zwei Besucher Gruppen verbleibt ein Leerplatz.

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